Abmeldung aus dem Verein
Gemäß §3.5.a der Satzung ist eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft nur zum 31.12. möglich und muss dem Vorstand sechs Wochen vorher in Schriftform vorliegen.
Vereinswechsel
Bei einem Vereinswechsel erwartet der Hessische Fussball Verband einen Nachweis der Abmeldung aus dem Verein (Einlieferungsbeleg der Post oder Abmeldebestätigung des Vereins)
Für die Wechselperioden sind die folgenden Fristen einzuhalten:
Junioren: Abmeldung vom 01.06. - 30.06.
Erwachsene: Wechselperiode I - Abmeldungen bis zum 30.06. und Wechselperiode II - Abmeldungen bis zum 31.12.
Abmeldungen ohne Einschreiben können nur in Ausnahmefällen (bspw. passive Mitglieder) akzeptiert werden.
Abmeldungen sind in allen Fällen an geschaeftsstelle@sv09hofheim zu senden.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Abmeldung.
Zur Abmeldung sollte das beigefügte Formular genutzt werden.
Neben dem auszufüllenden PDF-Formulars sind weitere Unterlagen erforderlich:
bei einer erstmaligen Spielerlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen
Bei Minderjährigen, die deutsche Staatsbürger sind, sind folgende Unterlagen beizufügen:
• Kopie der Geburtsurkunde
• Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes
Zusätzlich ist bei Spieler*innen zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr, die nicht deutsche Staatsbürger sind, vorzulegen:
• Kopie des Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgestattung, -genehmigung,-erlaubnis)
• Nachweis über den Wohnsitz der Eltern in der Bundesrepublik Deutschland (Bestätigung der Meldebehörde)
zum Vereinswechsel einzureichende Unterlagen
• Nachweis der Abmeldung (Einlieferungsbeleg der Post)
Spieler*innen, die nicht deutsche Staatsbürger sind, oder zuletzt im Ausland gespielt haben:
• Kopie des Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgestattung, -genehmigung, -erlaubnis)
Zusätzlich ist bei Spieler*innen zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr, die nicht deutsche Staatsbürger sind, vorzulegen:
• Nachweis über den Wohnsitz der Eltern in der Bundesrepublik Deutschland (Bestätigung der Meldebehörde)
• Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes